Allgemein / 15.06.2023

Milieuschutzsatzungen

Milieuschutz­satzungen

Milieuschutzsatzungen sind ein wohn- und städtepolitisches Instrument, das eingesetzt wird, um mögliche negative Veränderungen (wie Gentrifizierung) für die in einem Veedel wohnende Bevölkerung abzuwenden.

Ein Beispiel: Bereits 2019 hat die Stadt Köln für das Severinsviertel einen Milieuschutz 1 beantragt. Die Bevölkerungsstruktur, die das Veedel so beliebt macht – mit Einkommensstärkeren und -schwächeren, mit Studenten und Senioren, mit Alteingesessenen und neu Hinzugezogenen – soll geschützt werden. Zu diesem Zweck werden im Rahmen der Milieuschutzsatzung Rechte von Immobilieneigentümern eingeschränkt. So sind Sanierungen, die eine Aufwertung der Immobilie beabsichtigen, Eigenbedarfskündigungen oder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nur mit Genehmigungen möglich.

Die rechtliche Grundlage der Milieuschutz­satzungen

Die rechtliche Grundlage der Erhaltungssatzungen findet sich im bundesweit gültigen Baugesetzbuch, und zwar in § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB 2. Dort steht:

(1) Die Gemeinde kann in einem Bebauungsplan oder durch eine sonstige Satzung Gebiete bezeichnen, in denen

1. zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt (Absatz 3),
2. zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Absatz 4) oder
3. bei städtebaulichen Umstrukturierungen (Absatz 5)

der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen. (…) Die Landesregierungen werden ermächtigt, für die Grundstücke in Gebieten einer Satzung nach Satz 1 Nummer 2 durch Rechtsverordnung mit einer Geltungsdauer von höchstens fünf Jahren zu bestimmen, dass die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum (§ 1 des Wohnungseigentumsgesetzes) an Gebäuden, die ganz oder teilweise Wohnzwecken zu dienen bestimmt sind, nicht ohne Genehmigung erfolgen darf. Ein solches Verbot gilt als Verbot im Sinne des § 135 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (…)

Unsere Position zu Milieuschutzsatzungen:

Als Wohnungsbau Initiative Köln verstehen wir das Anliegen der Politik, die Bevölkerung eines Veedels vor der Verdrängung durch einkommensstärkere Bewohner zu schützen. Auch wir möchten, dass Kölner Veedel lebendig und lebenswert bleiben.
 
Trotzdem stellt die Milieuschutzsatzung einen starken Eingriff in die Rechte von Immobilienbesitzern dar. Sie verzögert oder verhindert gar notwendige Sanierungen und nötigt der ohnehin überlasteten Bauverwaltung weitere Genehmigungsverfahren auf. Wir wünschen uns daher einen sehr sensiblen und durchdachten Umgang mit Milieuschutzsatzungen und stehen für einen Dialog mit der Kölner Politik jederzeit bereit.

Mehr zur Position der WIK zu Milieuschutzsatzungen finden Sie auch in unseren Heimat-Statements.