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Artikel / 08.06.2023

Stellplatzsatzung

Köln hat eine Stellplatzsatzung.

Seit 2019 hatten Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, im Sinne der Subsidiarität, die Anzahl von Stellplätzen bei Bauvorhaben eigenständig zu bestimmen. Zuvor regelte dies die Bauverordnung des Landes NRW. Mehr dazu hier: Kölner Stellplatzsatzung: Die Suche nach der angemessenen Zahl an Stellplätzen. Nach einem dreijährigen Prozess hat der Stadtrat eine kommunale Regelung in Kraft gesetzt. Am 17.03.2022 beschloss er mit breiter Mehrheit eine eigene Stellplatzsatzung für die Stadt Köln.

Reduktion der Stellplätze auf ein vernünftiges Minimum.

Die neue Satzung erweist sich als zukunftsträchtiges, stadtpolitisches Instrument mit ambitionierten Zielen. Denn der allgemeine Trend von weniger motorisiertem Individualverkehr in der Innenstadt soll aufgegriffen und verstärkt werden. Dazu werden nun auch die notwendigen Stellplätze bei Bauvorhaben auf ein vernünftiges Minimum herabgesetzt. Im Gegenzug werden zukunftsfähigere Verkehrsmodelle favorisiert und z. B. Anreize für den Bau von Ladestationen für E-Fahrzeuge geschaffen.
 
Die Stellplatzsatzung legt die Grundlage für einen nachhaltigeren Klima- und Umweltschutz in der Stadt sowie für ein besseres Lebensgefühl der Kölner*innen. Lars Wahlen, Mitglied des Stadtrats und verkehrspolitischer Sprecher der Grünen, begrüßte die „moderne“ Satzung als einen Kompromiss zwischen innenstädtischer Pkw-Nutzung und gleichzeitiger Reduktion der Stellplatzflächen auf ein vernünftiges Minimum. Die Stadt könne ihre Flächen nun effektiver nutzen, „für Dinge, die wir wirklich brauchen.“
 
Die neue Satzung sieht bei Bauvorhaben in der Kölner Innenstadt eine Reduktion der Stellplätze von bis zu 50 Prozent vor. In den Kernstadtteilen sollen die Parkplätze beim Wohnungsneubau um bis zu 30-40 Prozent, in äußeren Stadtbezirken um bis zu 10-20 Prozent gesenkt werden.

Die Position der WIK zur Kölner Stellplatzsatzung:

Wir begrüßen eine Kölner Stellplatzsatzung, die – im Gegensatz zu Landesverordnungen – die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort berücksichtigt und nicht mit der Gießkanne reguliert. Auch die differenzierte Richtzahlliste und die geänderten Abmessungen für Fahrradabstellsysteme, die durch unsere Einlassung 2019 in die Satzung aufgenommen wurde, begrüßen wir sehr. Zudem halten wir die Stellplatzsatzung für ein geeignetes Instrument, um den Wohnungsneubau zu beschleunigen.
Zugleich geben wir aber auch zu bedenken, dass die Faktoren, die die Anzahl der notwendigen Stellplätze mindern können (ÖPNV, Carpools etc.), immer noch zu viel Ermessensspielraum bieten und einem ohnehin überlasteten Genehmigungsapparat weitere Abstimmungsrunden zumuten.
 
Auch Bauprojekte, die seit längerem auf ihre Genehmigung warten – ein Problem, dass die neue Satzung leider nicht löst – werden weiterhin unter den Vorgaben behandelt, die bei Einreichung des Antrags galten.

Mehr zur Beschlussvorlage sowie zu den Statements der WIK erfahren Sie in der Stellplatzsatzung für Köln.