Wohnungseigentümer dürfen durch das Erbbaurecht nicht benachteiligt werden.

Heimat-Statements / 08

Wohnungs­eigentümer dürfen durch das Erbbau­recht nicht benachteiligt werden.

Wir verstehen das Anliegen der Stadt Köln, eigene Grundstücke als „Tafelsilber“ zu behalten und im Rahmen des Erbbaurechts zu vergeben. Auch der Wunsch, in bestimmten Lagen langfristig Einfluss auf die Nutzung bzw. die (Neu-)Bebauung der Fläche zu haben, ist nachvollziehbar. Denn im Grunde genommen ist das der Wunsch nach mehr politischen Handlungsoptionen. Und den können wir sehr gut verstehen.

Auch wir als Wohnungsbau Initiative Köln wünschen uns in diesem Bereich Handlungsoptionen und Möglichkeiten.

Optionen sind gut. Aber sie dürfen nicht alle anderen Möglich­keiten ausschließen.

Entspannte Frau auf Sofa mit Kopfhörern

Die WIK tritt dafür ein, dass die Vergabe von Grundstücken über Erbpacht nur als ein zusätzlicher Baustein neben der Veräußerung von Grundstücken gesehen wird. Die zugrundeliegenden Bedingungen (z.B. der Erbbauzins) müssen angemessen und die Bodenwertermittlungen transparent sein.

Die Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Zuge des Erbbaurechts darf nicht zu einer Benachteiligung von Wohnungseigentümern gegenüber Wohnungsmietern führen. Auch die Umwandlung in Wohnungs- und Teilerbbaurechte muss möglich bleiben. Nur so können auch auf Erbbaugrundstücken gemischte Quartiere mit verschiedenen Nutzungsarten, Nutzergruppen und Milieus entstehen. Und nur so schaffen wir gleiche Bedingungen für alle Akteurinnen und Akteure.