Wir verstehen den Wunsch der Stadt Köln, eigene Grundstücke als „Tafelsilber“ zu behalten und im Rahmen des Erbbaurechts zu vergeben. Auch der Wunsch, in bestimmten Lagen langfristig Einfluss auf die Nutzung bzw. die (Neu-)Bebauung der Fläche zu haben, ist nachvollziehbar. Denn im Grunde genommen ist das der Wunsch nach mehr politischen Handlungsoptionen.
Die WIK tritt dafür ein, die Vergabe von Grundstücken über Erbpacht nur als zusätzlichen Baustein neben der Veräußerung von Grundstücken zu betrachten. Die zugrundeliegenden Bedingungen (z.B. der Erbbauzins) müssen angemessen und die Bodenwertermittlungen transparent sein.
Die Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Zuge des Erbbaurechts darf nicht zu einer Benachteiligung von Wohnungseigentümern gegenüber Wohnungsmietern führen. Auch die Umwandlung in Wohnungs- und Teilerbbaurechte muss möglich bleiben. Nur so können auch auf Erbbaugrundstücken gemischte Quartiere mit verschiedenen Nutzungsarten, Nutzergruppen und Milieus entstehen. Und nur so schaffen wir gleiche Bedingungen für alle Akteurinnen und Akteure.
Das im Rat beschlossene Programm „Wohnungsbau stärken“ bedeutet eine deutliche Benachteiligung privater Wohnungsbau-Unternehmen gegenüber den Genossenschaften.