Bei der Umsetzung des Kooperativen Baulandmodells muss Klarheit geschaffen werden.

Heimat-Statements / 06

Bei der Umsetzung des Kooperativen Bauland­modells muss Klarheit geschaffen werden.

Kölnerinnen und Kölner haben – völlig zu Recht – die Erwartung, in ihrer Stadt bezahlbaren Wohnraum vorzufinden. Das Kooperative Baulandmodell trägt dieser Erwartung Rechnung. Es greift bei Bauvorhaben, für deren Realisierung eine Bauleitplanung benötigt wird und verpflichtet Bauherrinnen und Bauherren zu einer 30%-Quote an öffentlich geförderten Wohnungen. Im Klartext heißt das: Sind mehr als 20 Wohneinheiten geplant, werden 30 Prozent dieser Wohnungen im öffentlich geförderten Segment errichtet. Die Bauträger beteiligen sich, soweit erforderlich, zudem an Folgekosten (Kitas, öffentliche Grünflächen und Spielflächen) und übernehmen somit Aufgaben, die an sich in der Sphäre der Gemeinden liegen.

Dieses Modell wird von der WIK mitgetragen. Und nicht nur das. Bei der Novellierung 2017 haben wir daran mitgewirkt und ausdrücklich auf eine Wirtschaftlichkeitsprüfung zur Angemessenheit dieser Verpflichtung im Einzelfall verzichtet. Das heißt: Wir nehmen eine mögliche Benachteiligung bewusst in Kauf, um Bauvorhaben nicht noch stärker zu verzögern.

Das Bauland­modell ist ein sehr gelungenes Beispiel für die Zusammen­arbeit von Wohnungs­wirtschaft und der Stadt Köln.

Mann mit Brille an beim Planen

Die im Konsens getroffene Regelung motiviert, auch in Zukunft praxisnah und effizient für den Wohnungsmarkt unserer Stadt zusammenzuarbeiten. Im Gegenzug erwarten wir aber auch sachgerechte Entscheidungen von Dezernaten und Verwaltungen. Das gilt vor allem für die §34er-Gebiete.

Eine Evaluierung des Baulandmodells wurde 2017 – ausweislich der Richtlinie und der Umsetzungsanweisung – erst für das Jahr 2022 vereinbart. Die Wohnungsbau Initiative Köln geht daher davon aus, dass eventuelle Anpassungen des Baulandmodells, wenn überhaupt, erst nach dieser Evaluierung erfolgen werden.