Allgemein / 01.02.2023

Gemeinsame Stellungnahme –  „Masterplan Stadtgrün“

Gemeinsame Stellungnahme –  „Masterplan Stadtgrün“

BFW NRW und Wohnungsbau-Initiative Köln fürchten weiteren Rückschlag für den Wohnungsbau

Köln, 31. Januar 2023. Mit Erstaunen haben der BFW Landesverband NRW und die Wohnungsinitiative Köln (WIK) die jüngste Beschlussvorlage zum „Masterplan Stadtgrün“ aus dem Kölner Umweltdezernat zur Kenntnis genommen. Der Plan soll die Position der Grünflächen in der Stadtentwicklung stärken, indem ihnen bestimmte Funktionen – Erholung, Stadtnatur, Umwelt/Klima oder Produktion – zugewiesen werden. Zum Masterplan, der in der Februarsitzung des Kölner Stadtrates beschlossen werden soll, haben BFW NRW und WIK jetzt in einem offenen Brief an Oberbürger-meisterin Reker Stellung bezogen. 

Grund für die Irritation:

Weder die WIK noch der BFW NRW sind bei der Erarbeitung des Masterplans und in die Diskussion über dessen Auswirkungen eingebunden worden. Bei allen größeren Planungsprojekten mit potenziellen Auswirkungen auf immobilien-wirtschaftliche Belange kann nach Auffassung von WIK und BFW NRW nur ein gemeinsames Vorgehen erfolgversprechend sein, um sowohl der Klimakrise als auch dem Wohnraummangel zu begegnen. „Den ‚Masterplan Stadtgrün‘ halten wir deshalb in seiner Entstehung für intransparent und nach derzeitigem Kenntnisstand im Ergebnis nicht für zielführend“, formuliert BFW-Landesgeschäftsführerin Elisabeth Gendziorra.

Zukünftig soll nur noch auf den Flächen „Potenzialgrün“ eine Bebauung denkbar sein, sofern die klimatische Funktion dieser Flächen angemessen berücksichtigt werde. Der „Masterplan Stadtgrün“ soll zudem auch bei der Änderung bestehender Bebauungspläne zu Anwendung kommen. Beide Verbände kritisieren diese intransparente Vorgehensweise: „Mit einem Federstrich sollen Flächen, die gestern noch der Bebauung zugänglich waren, einem unklaren Abwägungskatalog zum Opfer fallen“, so BFW NRW und WIK. 

„Ende der Wohnbebauung im Bereich Rath/Heumar, Höhenhaus Nord und Wahn-West“

Die Masterplan-Kategorien „Immergrün“ und „Zukunftsgrün“ beschreiben Flächen, auf denen eine Bebauung so gut wie ausgeschlossen wird. BFW NRW und WIK Köln nennen hier konkrete Beispiele: Betroffen sind unter anderem Areale in Rath/Heumar-West, Höhenhaus-Nord und Wahn-West. Insgesamt sind Flächen von rund 170 Hektar Größe betroffen, die von den in den Augen der Immobilienwirtschaft ohnehin unzureichenden Siedlungsflächen im Regionalplanentwurf zusätzlich abgezogen würden.

„Wird der Masterplan Stadtgrün konsequent angewendet, wird dort kein Wohnungsbau mehr möglich sein“, so die Vertreter der Wohnungswirtschaft. Ein solches Vorgehen führe zu erheblichen Rechtsunsicherheiten, hemme die Investitions-bereitschaft der Wohnungswirtschaft und beschädige auch das Vertrauen in den Wirtschaftsstandort Köln.

Deshalb fordern BFW NRW und WIK eine Nachbesserung: Der „Masterplan Stadtgrün“ müsse konkretisiert und damit qualifiziert werden. Dabei sei eine Beteiligung weiterer öffentlicher und privater Betroffener unumgänglich. Darüber hinaus müsse der „Masterplan Stadtgrün“ mit den bereits beschlossenen Konzepten der Stadt Köln abgestimmt werden und einen Integrationsprozess durchlaufen. „Dabei sind auch die Auswirkungen der Flächenausweisungen im Masterplan auf konkrete Bauplanungen zu untersuchen und zu berücksichtigen. Es kann nicht bei einer pauschalen Ausweisung einzelner Flächen von ‚Zukunftsgrün‘ und ‚Potenzialgrün‘ bleiben“, fordert WIK-Vorstand Stefan Rappen. BFW NRW und WIK fordern zudem die Verwaltung auf, Berechnungen auf wissenschaftlicher Basis vorzulegen, die den konkreten klimapolitischen Nutzen der geplanten Grünausweisungen belegen.