Allgemein / 17.03.2022

Kölner Stellplatzsatzung: Die Suche nach der angemessenen Zahl von Stellplätzen

Die Suche nach der angemessenen Zahl von Stellplätzen

Kölner Stellplatzsatzung

Seit dem 1. Januar 2019 haben Kommunen in NRW die Möglichkeit, Stellplatzbedarfe für PKWs und Fahrräder in einer kommunalen Satzung eigenständig zu regeln. Soweit die Kommunen von dieser Satzungsermächtigung nicht Gebrauch machen, wird künftig eine noch zu erlassende Rechtsverordnung des Landes den Stellplatzbedarf vorgeben. Wie groß die Schwierigkeiten sein können, eine Satzung zu erlassen, zeigt das Kölner Verfahren recht deutlich: Drei Jahre nach dem 1. Januar 2019 ist die Satzungsvorlage seitens der Verwaltung von der Tagesordnung der Ratssitzung am 3. Februar heruntergenommen worden.

Brauchen wir eine Stellplatzsatzung in Köln?

Diese Frage mag sich manch einer mit Blick auf das langwierige Verfahren und den positiven Erfahrungen aus Hamburg und Berlin stellen. In beiden Städten entscheidet der Bauherr/Vorhabenträger über die Anzahl der notwendigen Stellplätze und wägt die Bedarfe am jeweiligen Standort mit den Möglichkeiten auf dem Grundstück und den Baukosten ab. Im Ergebnis werden bisherige Richtzahlen in etwa fortgeführt.

Nachhaltige Stadtentwicklung im Vordergrund

In Köln hat man sich für eine standort- und nutzungsangepasste Berechnung der notwendigen Stellplätze entschieden. Die Wohnungsbauinitiative Köln unterstützt diese Herangehensweise, um frühzeitig Planungssicherheit im Verfahren zu erhalten und möglichen Diskussionen eine objektive Grundlage zu geben. Zentral für die Herangehensweise ist die grundsätzliche Reduktion der notwendigen PKW-Stellplätze im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Denn weder weitere PKW noch leerstehende Stellplätze entsprechen der ökologischen oder wirtschaftlichen Perspektive von Nachhaltigkeit.

Kölner Stellplatzsatzung hätte längst beschlossen werden können

Die Differenzierung von Lage und Nutzung als zentrales Kriterium ist eine sehr gute Grundlage für eine realistische Bedarfsermittlung. Unsere Hinweise zur stärkeren Differenzierung von Wohnungsgrößen, Wohnungstypen und dem öffentlich geförderten Wohnungsbau wurden in großen Teilen aufgegriffen und die Hinweise aus der Praxis ernst genommen. Wir möchten uns an dieser Stelle herzlich bedanken für den fachlich interessierten und guten Austausch mit den Fraktionen und der Fachverwaltung.

Es war ein guter Prozess. Doch er dauert zu lang. Seit dem 1.1.2019, also seit über 3 Jahren hätte die Satzung beschlossen werden können. Seit über drei Jahren hängen Verfahren in der Luft. Knapp 1,5 Jahre später wurde die erste Verwaltungsvorlage in den politischen Entscheidungsprozess gebracht. Nach weiteren 1,5 Jahren politischer Beratung ist die Entscheidungsvorlage wieder von der Tagesordnung genommen. In Köln sind wir weiter auf der Suche nach der angemessenen Zahl an Stellplätze.

Wir appellieren an Politik und Verwaltung diese projektangepasste Berechnung von Stellplätzen für PKW und Rad zu beschließen, damit für Bauprojekte eine Planungs- und Entscheidungsgrundlage besteht. Wir benötigen Entscheidungen, statt Prozesse, damit der dringend benötigte Wohnraum in unserer Stadt entstehen können.

Ergänzung vom 18.03.2022

Die neue Stellplatzsatzung ist mittlerweile im Kölner Rat beschlossen worden. Wir freuen uns über diese Entwicklung und hoffen, dass sie schnell dazu beiträgt, den Wohnungsneubau in Köln voranzubringen.